Aufenthaltsrechtliche Verfahren entscheiden über Lebensperspektiven. Wir wissen, was bei der Berliner Ausländerbehörde (LEA) und den Behörden im Bundesgebiet zählt – und vertreten Sie auch in englischer und türkischer Sprache.
Unsere Leistungen im Ausländerrecht
Aufenthaltstitel & Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG)
- Blaue Karte EU für Hochqualifizierte
- Aufenthalt zum Studium und zur Berufsausbildung
- Verlängerungs- und Wechselanträge
- Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU
Familiennachzug
- Ehegatten- und Lebenspartnernachzug
- Kindernachzug, Elternnachzug
- Sprachnachweis A1 – Beratung & Härtefälle
- Anerkennung ausländischer Eheschließungen
Einbürgerung
- Antragstellung Einbürgerung nach StAG
- Erleichterte Einbürgerung für Ehegatten Deutscher
- Mehrstaatigkeit / Beibehaltungsgenehmigung
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Asyl- und Flüchtlingsrecht
- Asylantragstellung und Anhörungsvorbereitung
- Klagen gegen Ablehnungsbescheide des BAMF
- Folgeanträge und Wiederaufgreifensanträge
- Familienasyl und Subsidiärer Schutz
Abschiebungsabwehr
- Eilantrag und einstweiliger Rechtsschutz
- Duldung und Ausbildungsduldung
- Bleiberecht nach Chancen-Aufenthaltsrecht
- Verteidigung gegen Ausweisungen
Mehrsprachige Beratung
Wir beraten Sie auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Komplexe Sachverhalte verlangen nach präziser Kommunikation – gerade im Ausländerrecht, wo eine unklare Formulierung in einem Antrag schwerwiegende Folgen haben kann.
Fristen ernst nehmen
Bescheide der Ausländerbehörde, des BAMF oder eines Verwaltungsgerichts enthalten oft kurze Rechtsbehelfsfristen (häufig zwei Wochen). Eine verpasste Frist kann Ihren Aufenthalt gefährden. Kontaktieren Sie uns umgehend, wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben.
Was wir für das Erstgespräch benötigen
- Ihren aktuellen Pass / Reisedokument
- Aktuelle Aufenthaltsdokumente (Fiktionsbescheinigung, eAT, Duldung)
- Vollständigen Bescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung)
- Bisherigen Schriftverkehr mit Behörden
- Nachweise zu Einkommen, Wohnsituation, Sprachkenntnissen
Häufige Fragen
Stellen Sie rechtzeitig (mindestens 8 Wochen vorher) einen Verlängerungsantrag. Bei rechtzeitiger Antragstellung gilt Ihr Aufenthalt als fortbestehend (Fiktionswirkung). Wir prüfen Ihre Unterlagen und stellen den Antrag korrekt.
Nein. Gegen Bescheide ist innerhalb der Frist Widerspruch oder Klage möglich. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und beantragen bei drohender Abschiebung sofortigen Eilrechtsschutz.
Nach dem reformierten Staatsangehörigkeitsgesetz ist die Einbürgerung in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich, bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach drei Jahren. Mehrstaatigkeit ist seit 2024 generell zulässig.
