Mo–Fr: 09:00 – 18:00📍 Heinrich-Heine-Str. 17, 10179 Berlin

Die wichtigste Regel im Strafverfahren: Schweigen Sie zunächst. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann gegen Sie verwendet werden. Wir prüfen die Akte, entwickeln Ihre Verteidigungsstrategie und führen alle Gespräche mit den Ermittlungsbehörden.

Lückenlose Akteneinsicht – die Basis jeder erfolgreichen Verteidigung.
Lückenlose Akteneinsicht – die Basis jeder erfolgreichen Verteidigung.

Unsere Verteidigung – Ihre Phasen

Ermittlungsverfahren

  • Akteneinsicht – wir kennen die Vorwürfe, bevor Sie sprechen
  • Schriftliche Stellungnahme oder strategisches Schweigen
  • Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft (Einstellung, Auflagen)
  • Vertretung bei Vernehmungen und Durchsuchungen

Hauptverhandlung

  • Vorbereitung der Verteidigungsstrategie
  • Beweisanträge und Zeugenbefragung
  • Verständigung („Deal") – wann sinnvoll, wann nicht?
  • Plädoyer und Strafmaßverteidigung

Rechtsmittel

  • Berufung und Revision gegen das Urteil
  • Wiederaufnahme bei neuen Tatsachen
  • Verfassungsbeschwerde in Extremfällen

Schwerpunkte

  • Vermögensdelikte (Betrug, Untreue, Diebstahl)
  • Körperverletzung, Bedrohung, häusliche Gewalt
  • Drogendelikte (BtMG)
  • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit, Unfallflucht, Fahrlässige Tötung)
  • Beleidigungsdelikte
  • Jugendstrafrecht (JGG)
  • Opferschutz und Nebenklage

Sie sind als Beschuldigter geladen?

Eine Vorladung der Polizei müssen Sie nicht annehmen. Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts hingegen verpflichten zum Erscheinen – nicht aber zur Aussage. Rufen Sie uns vor jedem Termin an. Wir vertreten Sie und sorgen dafür, dass die Akte vor jeder Stellungnahme bekannt ist.

Strafverteidigung & Kosten

In einfacheren Fällen rechnen wir nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei komplexen Verfahren empfehlen wir eine transparente Honorarvereinbarung. Häufig übernimmt eine Strafrechtsschutzversicherung die Kosten – wir prüfen das vorab kostenfrei. Bei mittellosen Mandanten in schweren Verfahren ist die Bestellung als Pflichtverteidigerin möglich.

Vor Gericht zählt Erfahrung, Strategie und eine ruhige Hand.
Vor Gericht zählt Erfahrung, Strategie und eine ruhige Hand.

10 Regeln, wenn Sie beschuldigt werden

  1. Schweigen Sie. Auch bei „informellen" Gesprächen.
  2. Geben Sie nur Ihren Namen und Ihre Anschrift an.
  3. Unterschreiben Sie kein Vernehmungsprotokoll ohne Anwalt.
  4. Verlangen Sie umgehend einen Verteidiger.
  5. Lassen Sie sich nicht zu Aussagen drängen.
  6. Kontaktieren Sie keine Zeugen.
  7. Posten Sie nichts in sozialen Medien zum Vorwurf.
  8. Sichern Sie eigene Beweise (Nachrichten, Fotos, Zeugen).
  9. Bewahren Sie alle Schreiben auf – mit Eingangsdatum.
  10. Rufen Sie uns an: 030 286 285 90

Im Zweifel: Anwältin – nicht Aussage.

Eine vertrauliche Anfrage genügt, um Ihre Verteidigung in professionelle Hände zu geben.

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