Die wichtigsten Weichen eines Unternehmens werden bei der Gründung gestellt. Klare Gesellschaftsverträge, durchdachte Geschäftsführerregelungen und saubere Compliance schützen vor späterem Streit. Wir denken vorausschauend – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht
Gründung & Strukturierung
- Wahl der passenden Rechtsform (GmbH, UG, GbR, KG, GmbH & Co. KG)
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags
- Beurkundung gemeinsam mit dem Notar koordinieren
- Anmeldung beim Handelsregister
- Beraterhaftpflicht, Geschäftsführerhaftung (D&O)
Verträge im Unternehmen
- Geschäftsführerverträge
- Gesellschaftervereinbarungen, Shareholder Agreements
- Treuhandverträge, Stimmbindungen
- Kauf- und Verkaufsverträge (Share Deal / Asset Deal)
- Beteiligungsverträge für Investoren
Umwandlung & Nachfolge
- Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel
- Unternehmensnachfolge und Erbregelungen
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Veräußerung von Unternehmen (M&A)
Streit unter Gesellschaftern
- Ausschluss eines Gesellschafters
- Anfechtung von Beschlüssen
- Auskunfts- und Einsichtsrechte
- Auseinandersetzung beim Ausscheiden
- Abfindungsregelungen
Geschäftsführerverantwortung
- Haftungsrisiken minimieren (Compliance-Strukturen)
- Insolvenzantragspflicht und Krisenberatung
- Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers
- Strafrechtliche Risiken: Untreue, Insolvenzverschleppung
Warum frühzeitige Beratung Geld spart
Konflikte zwischen Gesellschaftern entstehen häufig nicht wegen, sondern trotz bestehender Verträge – weil diese Standard-Klauseln enthalten, die im Einzelfall nicht passen. Ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag mit klaren Regelungen zu Stimmrechten, Gewinnverteilung, Ausscheidensregelungen und Abfindungshöhe verhindert oft jahrelangen, teuren Streit.
Branchen, mit denen wir vertraut sind
Handel, Gastronomie, Bau, IT & Software, Beratungsdienstleistungen, Gesundheits- und Pflegebranche, Logistik. Gerne unterstützen wir auch internationale Mandate – mit Beratung in Deutsch, Türkisch und Englisch.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag und Nebenvereinbarungen
- Geschäftsführer- und Anstellungsverträge
- Beschlüsse und Protokolle der letzten Gesellschafterversammlungen
- Bei Streit: Schriftverkehr und Forderungen
Häufige Fragen
Die UG ermöglicht die Gründung mit nur 1 € Stammkapital, ist aber zur Rücklagenbildung verpflichtet. Die GmbH erfordert 25.000 € (halb einzuzahlen), wirkt aber seriöser im Geschäftsverkehr. Wir helfen bei der Wahl basierend auf Geschäftsmodell, Investorenstruktur und Wachstumszielen.
Bei Pflichtverletzungen – etwa zu später Insolvenzantragstellung, Steuerhinterziehung oder Zahlungen nach Insolvenzreife. Eine D&O-Versicherung und saubere Compliance-Strukturen reduzieren das Risiko. Wir prüfen Ihre Verträge und Prozesse.
Es gibt rechtliche Instrumente: Treuepflicht, Ausschluss aus wichtigem Grund, gerichtliche Beschlussersetzung. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Gesellschaftsvertrag und der Konfliktlage ab. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die Strategie.
